I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen des Verwenders -Waletzko GmbH- gelten für alle zwischen dem Verwender und dem Käufer/Besteller abgeschlossene Verträge über die Lieferung von Waren oder sonstigen Leistungen. Für Verträge mit gewerblichen Käufern/Bestellern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Käufer/Bestellers, die vom Verwender nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für den Verwender unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen durch den Käufer/Besteller als angenommen.
2. Für Kaufverträge, die im Onlineshop des Verwenders abgeschlossen werden, gelten die dort hinterlegten und einsehbaren AGB, vorrangig und ausschließlich.
2. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen, Skizzen usw. enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Leistungswerte und sonstige Spezifikationen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Abweichungen u. Änderungen insbesondere technisch bedingte, bleiben vorbehalten.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verwenders sind in jeder Hinsicht freibleibend. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Verwender schriftlich bestätigt ist oder die Lieferung ausgeführt ist. Enthält die Bestätigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Käufer/Bestellers als gegeben, wenn er nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.
2. Durch Vertreter vermittelte Geschäfte sowie mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verwenders verbindlich.
3. Aus Irrtümern, Schreibfehlern usw. kann keine Verbindlichkeit für den Verwender abgeleitet werden.
4. Stornierungen sind nur durch gegenseitige Vereinbarung möglich und je nach Bearbeitungsfortschritt werden vom Verwender Gebühren erhoben.
5. Dem Verwender steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine Ware nicht mehr beschafft werden kann. Bereits erfolgte Zahlungen werden dann von durch den Verwender an den Besteller/Käufer unverzüglich erstattet.
III. Preis
1. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge. Hinzu tritt die jeweils geltende Umsatzsteuer.
2. Soweit nicht anders vereinbart, hält sich der Verwender an den in seinen Angeboten enthaltenen Preis 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
3. Die Kosten der Lieferung und des Versandes werden gesondert berechnet.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch den Verwender, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung und Eingang einer zu leistenden Anzahlung (nur wenn ausdrücklich auf eine Anzahlung hingewiesen wird). Sämtliche Terminangaben erfolgen nach bestem Ermessen, sind jedoch nur vorbehaltlich ungestörter Produktion und uneingeschränkter Transportmöglichkeiten für den Verwender verbindlich. Eine Haftung des Verwenders bei Überschreitung der Lieferfrist ist bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers/Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verwender die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung auf Grund der Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als 3 Monate, ist der Käufer/Besteller berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferungen zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten ohne jedoch abschließend zu sein: alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens des Verwenders liegen, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Nebel, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weitere Betriebsstörungen, wie z. B Maschinenbruch, Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage, Arbeiteraussperrungen in den Betrieben des Verwenders oder in solchen, die den Verwender mit Roh- oder Hilfsstoffen, Energie sowie sonstigen Einsatzstoffen beliefern. Ereignisse, die nicht in der Sphäre des Verwenders liegen, gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers.
Schadenersatzansprüche gegen den Verwender aus Lieferverzögerung, Liefereinstellung oder Rücktritt sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand abgenommen, dem Spediteur oder Frachtführer übergeben, zur Verladung bereitgestellt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4. Zusätzlich wird auf Wunsch für den Käufers/Bestellers eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen.
V. Zahlung
1. Rechnungen, auch solche über Teillieferungen, sind mangels anderer Vereinbarungen bei Erhalt sofort fällig. Der Käufer/Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen berechtigt den Verwender bezüglich der noch ausstehenden Mengen vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen angeblich vom Verwender nicht anerkannten Gegenansprüchen des Käufers/Bestellers ist nicht gestattet, ebenso die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen. Zahlungen tilgen zuerst die Zinsen und Kosten, dann das Kapital beginnend mit der ältesten Schuld. Zahlungseinstellung, Konkurseröffnung oder Liquidation des Käufer/Bestellers entbinden den Verwender von der Lieferverpflichtung.
2. Bei Teillieferungsverträgen gilt jede Teillieferung als ein Geschäft für sich. Wenn der Käufer/Besteller seinen Verpflichtungen hinsichtlich einer Teillieferung nicht nachkommt, ist der Verwender von weiteren Lieferungen befreit, unbeschadet einer Ersatzpflicht des Käufer/Bestellers hinsichtlich der nicht zur Durchführung kommenden Lieferung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle vom Verwender gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher jetzigen und künftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrühren, ohne Berücksichtigung der Fälligkeit Eigentum des Verwenders, auch wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
2. Die Geltungsmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzugs oder der Gefährdung der Ansprüche des Verwenders gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder andere Belastung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer/Besteller untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung der Eigentumsrechte durch Dritte ist der Verwender unverzüglich zu informieren. Der Käufer/Besteller hat Dritte auf das Eigentumsrecht des Verwenders hinzuweisen.
4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer/Besteller wird stets für den Verwender vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verwender das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verwender das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers/Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer/Besteller dem Verwender anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer/Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für den Verwender.
VII. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Verwender übernimmt die Gewährleistung innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist für auftretende Mängel wie folgt:
1. Für Mängel des Liefergegenstandes haftet der Verwender nur insoweit, als diese bei ordnungsgemäßem Gebrauch und unter den für den Gegenstand vom Verwender vorgeschriebenen Betriebsbedingungen entstehen und auf fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind. Mängel und Schäden, die auf unsachgemäße Benutzung und Behandlung, eigenmächtige Änderung und Nachbesserung u. dgl. durch den Käufer/Besteller oder einen Dritten sowie auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
2. Für Mängelansprüche des Käufers/Bestellers, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen.
3. Die Erhebung der Mängelrüge entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Zurücksendung der reklamierten Ware ohne vorherige Zustimmung des Verwenders ist unstatthaft.
4. Zur Beseitigung von Mängeln ist der Verwender nicht verpflichtet, solange der Käufer/Besteller seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verwender nicht erfüllt hat.
5. Hat sich eine Beanstandung als unberechtigt erwiesen oder liegen die Voraussetzungen für eine Gewährleistung nicht vor, trägt der Käufer/Besteller die entstandenen Kosten.
VIII. Datenverarbeitung
Der Käufer/Besteller willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich vom Verwender gespeichert und automationsunterstützt verarbeitet werden.
IX. Schadenersatz, Produkthaftung
1. Die Haftung für Schäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Folge- und indirekte Schäden wird nicht gehaftet. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
2. Eine Haftung auf der Grundlage des Produkthaftungsrechtes ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, Warn- und Benutzungshinweise zu beachten. Sollten sich Zweifel bei der jeweiligen Benutzung ergeben, so ist er verpflichtet, Fragen an den Verwender zur Aufklärung zu richten.
X. anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Auf alle zwischen dem Verwender und dem Käufer/Besteller bestehenden Rechtsbeziehungen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. UN - Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort für die Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort. Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt Suhl als vereinbart.
3. Gerichtsstand ist, soweit dieser zulässig vereinbart werden kann Eisenach, Deutschland.
XI. Salvatorische Klausel
1. Alle Änderungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird.